Adresse:
Sektkellerei Faber GmbHNiederkircher Straße 27
54294 Trier
Tel.: 0651 / 99 88 - 0
Durch die alkoholische Gärung wird Zucker durch die Weinhefe (Saccharomyces Cerevisae) in Ethylalkohol und Kohlensäure umgewandelt.
Gärung, durch die Schaumwein oder Sekt gewonnen werden soll, darf nach Verordnung der EU nur durch die Fülldosage ausgelöst werden. Ausgenommen ist die sog. Méthode rurale.
Die Gärung darf nur in Flaschen oder anderen geschlossenen Behältern durchgeführt werden.
In der EU ist eine zweite Gärung des Cuvées zur Erzeugung von Qualitätsschaumwein (Sekt) gesetzlich vorgeschrieben.
Die zweite Gärung beruht, wie die erste, auf der Umwandlung von Zucker in Alkohol und Kohlensäure. Da dies in druckfesten Behältern oder dickwandigen Flaschen, also in luftdicht verschlossenen Behältnissen, geschieht, bindet sich die Kohlensäure im Getränk. Da die zweite Gärung für Weinhefen in einem sehr ungünstigen Milieu (Alkohol, klares Medium und Kohlensäuredruck) stattfindet, verwendet man speziell selektierte Reinzuchthefen.
Stiller Wein (einzelner Wein oder Cuvée), erzeugt aus Traubenmost über die alkoholische Gärung.