Adresse:
Sektkellerei Faber GmbHNiederkircher Straße 27
54294 Trier
Tel.: 0651 / 99 88 - 0
Enthefung
Durchführung der zweiten Gärung in der Flasche.
Nach Beendigung der Gärung und Reife des Sektes wird dieser entweder nach demRüttelverfahren („Flaschengärung nach traditionellem Verfahren“) oder durch Filterenthefung von der Hefe getrennt. Der Begriff „Flaschengärung“ darf nur angegeben werden, wenn die Cuvéedurch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Qualitätsschaumwein geworden ist und die Herstellungsdauer einschließlich der Reife im Herstellungsbetrieb vom Beginn der zweiten Gärung an mindestens neun Monaten beträgt.
Flüssigkeit aus in Wein gelöstem Zucker und Reinzuchthefe, die die zweite Gärung der Cuvéeinitiiert.
Die Fülldosage darf den Gesamtalkoholgehalt des fertigen Sektes um höchstens 1,5 % vol erhöhen. Für die vom Gesetz vorgeschriebene Druckentwicklung werden etwa 25g Zucker je Liter benötigt. Die àFülldosage darf sich aus Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost, Traubenmostkonzentrat, Kristallzucker und Wein zusammensetzen.