Adresse:
Sektkellerei Faber GmbHNiederkircher Straße 27
54294 Trier
Tel.: 0651 / 99 88 - 0
Bezeichnung für Schaumweine aus dem geografisch begrenzten und klassifizierten Anbaugebiet der Champagne.
Zur Herstellung sind nur die drei Rebsorten Chardonnay, Pinot Noir (Spätburgunder) und Pinot Meunier (Schwarzriesling) zugelassen, aus welchem auch in Deutschland Sekt erzeugt wird. Die Herstellung erfolgt nur durch Flaschengärung nach dem traditionellen Verfahren.
Kohlendioxid.
Die Löslichkeit in Wein und Schaumwein ist um ein vielfaches höher als in Wasser. Durch diealkoholische Gärung wandeln Hefen Zucker in Alkohol und Kohlensäure um. Das CO2 im Schaumwein darf nur aus der alkoholischen Gärung der Cuvée stammen, aus der er bereitet wird.
Die Bezeichnung Crémant hat lange Tradition und kommt aus dem französischen Sprachgebrauch. Bereits damals befanden sich unter den moussierenden Weinen der Champagne auch solche, die nur eine schwache Gärung erfahren hatten. Diese bezeichnete man als Crémant oder halb-moussierende Schaumweine, wobei sie sich durch einen geringeren Kohlensäuregehalt, bzw. ein schwächeres Mousseux oft angenehm weinig präsentierten. Später wurde dieser Begriff in Frankreich über die Grenzen der Champagne hinaus für einen guten Vin Mousseux gehobener Qualität verwendet.
Heute darf die Bezeichnung „Crémant“ nur für Sekte verwendet werden, die die sehr anspruchsvollen Kriterien der EG-Verordnung erfüllen. Dabei ist die historische Bedeutung als „halb-moussierende Schaumweine“ in den Hintergrund getreten. Selbstverständlich hat ein „Crémant“ heute ein ebenso prickelndes wie angenehmes Mousseux
In der EG-VO Nr. 2333/92 (neu 310) wurden die Kriterien für die Herstellung von Crémant festgelegt, wobei sich die Vorbedingungen für die Herstellung unseres Crémant Sekt b.A. Pfalz wie folgt definieren:
1. Die Trauben werden von Hand gelesen.
2. Die Kelterung der Trauben wird ohne das Vermahlen der Trauben als Ganztraubenpressung durchgeführt.
3. Die Ausbeute bei der Traubenpressung ist auf 66% festgelegt (150 kg Trauben ergeben ca. 100 kg Most).
4. Der Höchstgehalt der schwefligen Säure ist auf maximal 150 mg/l begrenzt.
5. Der Qualitätsschaumwein b.A. muss in traditioneller Flaschengärung hergestellt sein.
6. Für die einzelnen Weinanbaugebiete sind bestimmte Rebsorten vorgeschrieben; für die Pfalz sind dies die Rebsorten Weissburgunder, Riesling, Grauburgunder, Spätburgunder, Schwarzriesling und Chardonnay.
7. Die Versanddosage ist auf max. 15g/l entsprechend der Bezeichnung „brut“ zu begrenzen.
Mischung von Weinen verschiedener Herkunft, verschiedener Jahrgänge oder auch verschiedener Rebsorten zu einem harmonischen Ganzen.
Über eine Cuvée der Grundweine kann der Fachmann das Endprodukt, den schäumenden Wein, so zusammenstellen, dass der Kenner über Jahrgangsschwankungen hinweg die gleichbleibende Qualität in seiner Sektmarke wieder findet. Auch lassen sich über Cuvées Vorteile einzelner Rebsorten zu einem optimalen Genusserlebnis vereinen.
Hervorragende Jahrgänge und Lagen werden aber auch auf Basis eines Weines zu Sekt vergoren. So z. B. ein Großteil Schloss Wachenheim Edition.