Adresse:
Sektkellerei Faber GmbHNiederkircher Straße 27
54294 Trier
Tel.: 0651 / 99 88 - 0
Amtliche Prüfungsnummer.
Diese wird durch die zuständige Landesbehörde für inländischen Qualitätsschaumwein b. A. und Rebsortensekte bei positiver Prüfung als Signum kontrollierter Qualität erteilt. Die Grundlagen für die Prüfung finden sich in §21 (Qualitätsprüfung) der VO zur Durchführung des Weingesetzes vom Mai 1995, Anlage 6.
Sekt bestimmter Anbaugebiete (Sekt b. A.) oder Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsschaumwein b. A.). In Deutschland sind diese die Ahr, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel - Saar - Ruwer, Nahe, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Württemberg, Baden, Saale – Unstrut und Sachsen.
Vorrichtung aus Draht oder Metallstreifen zum Festhalten des Korkens der Sektflasche entgegen des Kohlensäuredrucks des Sektes.
In Deutschland Ahr, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel – Saar - Ruwer, Nahe, Rheingau, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Württemberg, Baden, Saale – Unstrut, Sachsen (§ 3 Absatz 1 WeinG). Im EU-Raum gelten die Bezeichnungen „Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete“ oder „Qualitätsschaumwein b. A.“ oder „Sekt bestimmter Anbaugebiete“ oder „Sekt b. A.“.
Kühle Keller und dunkle Speisekammern sind in Zeiten von modernen, zentralbeheizten Wohnungen immer seltener. Dennoch sollte der Sekt optimal „aufbewahrt“ werden, damit er sich länger jung und frisch hält. So sollte er so kühl wie möglich, jedoch nicht in der Tiefkühltruhe, aufbewahrt werden und vor direktem Lichteinfluss über längere Zeit geschützt werden.
Umfasst alle Maßnahmen, um einen Wein oder Sekt konsumfertig und haltbar zu machen.