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Sektlexikon

In unserem Lexikon haben wir die wichtigsten Begriffe zum Themenbereich Sekt für Sie zusammengefasst.
  • S

  • Schaumweinsteuer

    Schaumwein definiert sich im Weingesetz als „das durch erste oder zweite alkoholische Gärung von
    • zur Gewinnung von Tafelwein geeignetem Traubenmost
    • zur Gewinnung von Tafelwein geeignetem Wein,
    • Tafelwein,
    • Qualitätswein b. A.,
    • oder eingeführtem Wein
    gewonnene Erzeugnis, das beim Öffnen des Behältnisses bei 20° C einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 3 bar aufweist“ (bis zu 2,5 bar wäre es Perlwein) „und mindestens 9,5 % vol vorhandenen Alkohol enthalten muss. Schaumwein darf nur in Glasflaschen vorgeschriebener Größe in Verkehr gebracht werden.


  • Sektglas

    In verschiedensten Formen erhältlich. Meist auf Grundlage der schmalen hohen Flötenform. Auch tulpen- und apfelförmige Gläser finden Verwendung und geben den Perlen Raum genug, um aufzusteigen. Sektgläser haben in der Regel an Ihrem tiefsten Punkt eine Aufrauung, den sog. Moussierpunkt, an dem sich die Kohlensäure entbindet und in schlanken Ketten aus Kohlensäureperlen nach oben steigt.

    Schaumweinschalen, wie sie in den fünfziger Jahren in Mode waren, sind abzulehnen, denn aufgrund ihrer Weite können sie das Bukett nicht halten. Um das Spiel der Kohlensäureperlen zu sehen sind die Schalen zu flach und die in der Relation zur Nase sehr weite Glasöffnung lässt jegliche Aromen sehr schnell verfliegen.



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